Stellungnahme der Linken zu „In der Lach“

Die Vorsitzende der Fraktion Die Linke im Hofheimer Stadtparlament, Barbara Grassel, hat folgende Stellungnahme zum geplanten Diedenbergener Gewerbegebiet „In der Lach“ herausgegeben:
Wir LINKEN haben das Vorhaben, aus den Acker- und Grünflächen „In der Lach“ ein
Gewerbegebiet im großflächiger Flächenversiegelung zu machen, von Anfang an abgelehnt. Zwischenzeitlich haben sich haben sich im Gebiet zwischen Marxheim und Wiesbaden noch einige andere Vorhaben ergeben, die zu den schon bekannten Planungen wie der Verbreiterung der A 66, dem Haltepunkt Wallauer Spange samt Parkhaus, dem Wohngebiet „Römerwiesen“, dem Rechenzentrum Marxheim hinzukommen, nämlich der Rhein-MainLink, die Konverter-Standorte, das neue Umspannwerk, der Radschnellweg – und schließlich auch noch das Gewerbegebiet Wallau-Ost III mit 13 ha.
Dass diese Planungen und ihre Auswirkungen alle separat betrachtet und bewertet werden, hat mit Regionalplanung oder überhaupt mit Planung nichts mehr zu tun. Schon deshalb ist die Vorlage abzulehnen. Außerdem haben auch das Regierungspräsidium, der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises und der BUND die Planung aus landwirtschaftlicher Sicht erhebliche Bedenken geäußert, denen wir uns anschließen, so heißt es: „Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen zu der Flächenrückgabe aufgrund eines Unterschiedes in der Wertigkeit weiterhin grundsätzliche Bedenken gegen die Planung.“
Rückgabeflächen
Aus landwirtschaftlicher Sicht kann die Erfüllung der in Rede stehenden Nebenbestimmungen aber keineswegs attestiert werden. Dies vor dem Hintergrund, da die planerische Flächenrückgabe keineswegs in gleicher Wertigkeit erfolgt. Vor diesem Hintergrund bestehen nach öffentlichen Belangen der Landwirtschaft weiterhin grundsätzliche Bedenken zu der Planung.
Nach Ziff II2 ist auch die in Abb. 8 (vgl. S. 44 der Antragsunterlagen zur beantragten
Zielabweichung) dargestellte „Gewerbliche Baufläche, Planung“ in einem Umfang von 5 ha als „Fläche für Landbewirtschaftung“ darzustellen. Den vorliegenden Unterlagen zum
Bebauungsplan kann nicht entnommen werden, dass dieser Nebenbestimmung
nachgekommen wurde bzw…..
Die Stadt nimmt dazu wie folgt Stellung: Die Erfüllung der Nebenbestimmungen Nr. 1 bis 4
bzgl. der Rückgabeflächen wird ausführlich ab S. 12 in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben. Dabei tritt die Rückgabefläche R5 -…- an die Stelle der unter Ziff. 2 der Nebenbestimmungen benannten Fläche Wallau Süd.
Ist Wallau-Süd nicht „Wallau Ost III“? Warum wurden 5 ha von Wallau-Süd gegen die Fläche im Norden der Kernstadt getauscht??? Und das zu dem Zeitpunkt, als der Investor Lang & Cie die Flächen in „Wallau Ost III“ bzw. „Wallau-Süd“ erwarb und zu entwickeln begann?
Nach Ansicht von Regierungspräsidium und dem Fachbereich für ländlichen Raum beim HTK ist aber gerade die Rückgabefläche R5 (an der Reifenberger Straße) von geringerer Wertigkeit als die Flächen In der Lach und der im Rahmen der Zielabweichung geforderten zusätzlichen Fläche in Wallau Süd oder Ost III.
Dass die Stadtverordneten mit dem Hinweis auf den Erhalt der Arbeitsplätze der Fa. Polar
Cutting unter Druck gesetzt wurden und der nunmehr erweislich falschen Behauptung, außer dem Standort In der Lach gebe es in ganz Hofheim keinen für die Umsiedlung von Polar Cutting geeigneten, getäuscht wurden, kommt hinzu. Im Übrigen wurde auch gegenüber dem Regionalverband angegeben, das Zielabweichungsverfahren sei die einzige Möglichkeit, Polar Cutting und die Arbeitsplätze in Hofheim zu erhalten, weil es für eine Umsiedlung keine anderen Flächen gebe.
Was den städtebaulichen Vertrag angeht, so wurde da bislang ein wesentlicher Punkt übergangen: die Frage der Abwasser-Entsorgung durch den Kanalanschluss mit Hilfe einer Druckanlage und deren Betriebskosten. Im Vertrag steht auf S. 17: „Kosten des laufenden Betriebs der Erschließung, etwa für Wasserver- und Abwasserentsorgung sind hiervon nicht berührt. Diese werden ihren Erhebungsgrundlagen gemäß gegenüber den Kosten- bzw. Abgabenschuldnern abgerechnet.“
Das Problem solcher Druckleitungen sind weniger die Bau- als die laufenden Unterhaltungs- und Betriebskosten. Aufgrund des hohen Gefährdungspotentials für Boden und Grundwasser durch die Abwasserförderung unter Druck ist beim Betrieb besondere Sorgfalt notwendig, insbes. bei gewerblichen Abwässern. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Dichtheit. Das schlägt noch höher zu Buche als die Stromkosten der Pumpwerke. Wer trägt diese Kosten? Offenbar die Allgemeinheit der Gebührenzahlenden.